Rechtsberatung für Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen

Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen

Rechts- und Steuerberatung für soziale Einrichtungen und Verbände

Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen, wie

  • Altenheime,
  • Pflegeheime,
  • Waisenhäuser,
  • Kindergärten,
  • Behindertenwerkstätten,
  • Jugendhilfeeinrichtungen,
  • Einrichtungen
    • der Diakonie,
    • der Caritas,
    • des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes,
    • des Deutschen Roten Kreuzes,
    • der Arbeiterwohlfahrt,
    • der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland,
    • des Sozialverbands VdK oder
    • des Arbeiter-Samariter-Bundes,
Beratung für Wohlfahrtsverbände

bilden traditionell eine elementare Säule des deutschen Sozialstaats. Sie leisten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag für das Gesundheitswesen und für die soziale Hilfe. Der Gesetzgeber fördert diese herausgehobene Stellung der Wohlfahrtsverbände und sonstiger sozialer Einrichtungen, indem er ihnen den Status der Gemeinnützigkeit gewährt. 

Da viele Verbände und Einrichtungen aufgrund ihrer langen Tradition und Geschichte eine beachtliche Größe mit mehreren tausend Mitarbeitern und Umsätzen in Millionenhöhe erreicht haben, steigen auch die Anforderungen an die Compliance und an den Erhalt der Gemeinnützigkeit und die Vermeidung von Haftungsrisiken.

Typische Risiken für Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen

Mit wachsender Größe steigen auch die Anforderungen an die Arbeit der Verantwortlichen. In der Praxis begegnen uns immer wieder Fälle, in denen Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen unnötige rechtliche und steuerliche Risiken eingehen – häufig in den folgenden Bereichen: 

  • Ungeeignete Rechtsform
    Viele Verbände und Einrichtungen sind noch in der Rechtsform des Vereins organisiert. Bei umfassenden (sozial-)wirtschaftlichen Tätigkeiten ist diese Rechtsform häufig nicht (mehr) ideal. Im Grenzbereich der Gemeinnützigkeit kann Ärger sowohl mit dem Finanzamt als auch dem Vereinsregister drohen.
     
  • Veraltete Satzung
    Alte Vereinssatzungen werden der gestiegenen Mitgliederzahl und den neuen Aufgaben des Vereins nicht immer gerecht. Dies führt in der Praxis etwa zu Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen oder zu Haftungsrisiken für die Verantwortlichen.
     
  • Ehrenamtlicher Vorstand
    Unsere Gesellschaft ist auf das ehrenamtliche Engagement angewiesen. Problematisch ist ein Ehrenamt freilich dann, wenn es mit einer hohen Verantwortung und Haftungsrisiken einhergeht. Die Leitung großer sozialer Einrichtungen verlangt nicht nur nach kaufmännischer Expertise, sondern auch nach einem enormen Zeiteinsatz. Wer das nicht leisten kann und seinen Pflichten mangels Zeit und/oder Expertise nur oberflächlich nachkommen kann, begibt sich in Haftungsgefahr.
     
  • Überhöhte Gehälter
    Umgekehrt kritisieren die Finanzämter immer häufiger gemeinnützige Organisationen, bei denen die Verantwortlichen oder Mitarbeiter ein (angeblich) zu hohes Gehalt beziehen und drohen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit. Dabei stellen wir häufig fest, dass es organisationsintern an einer grundlegenden Dokumentation der Angemessenheit der Gehälter fehlt.
     
  • Mangelnde Compliance
    Sowohl im Bereich Steuern als auch Recht fallen erhebliche Compliancedefizite nicht selten erst im Zuge öffentlichkeitswirksamer Medienberichterstattung auf. Der Imageschaden ist dann enorm und die Folgen in Form zurückgehender Spenden und ausbleibender öffentlicher Förderung oder gar der Einleitung von Strafverfahren sind nicht selten drastisch.

Wie können diese Risiken umschifft werden?

Um den Entzug der Gemeinnützigkeit und unnötige Haftungsrisiken zu vermeiden, sind im Einzelfall vielfältige Maßnahmen denkbar: 

  • Wechsel der Rechtsform
    Als sinnvolle Alternativen zur Rechtsform des Vereins bieten sich in der Regel die gGmbH oder die Genossenschaft an. Mitunter kann auch die Stiftung die bessere Rechtsformwahl sein. Soziale Einrichtungen entscheiden sich daher häufig für Umwandlungen. Große Wohlfahrtsverbände wiederum gliedern regelmäßig Teilbereiche ihrer Tätigkeiten auf haftungsbegrenzte Kapitalgesellschaften aus.
     
  • Anpassung der Satzung
    Damit es keine Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen gibt, können die Mehrheitserfordernisse in der Satzung, insbesondere für Satzungsänderungen und Zweckänderungen, angepasst werden. Um die Haftungsrisiken für die Verantwortlichen zu minimieren, bietet sich zudem eine Ressortverteilung mit einer klaren Zuteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Vorstands an – entweder direkt in der Satzung oder in separaten Geschäftsordnungen.
     
  • Berufung von hauptamtlichen Vorständen
    Größere Verbände und soziale Einrichtungen sollten hauptamtliche Vorstände beschäftigen, die über die nötige rechtliche und kaufmännische Expertise verfügen. Ehrenamtliches Wirken ist in anderen Gremien, z.B. in einem Beirat, selbstverständlich weiterhin möglich und gewünscht. Die Kompetenzverteilung zwischen den Organen und Gremien kann dabei sehr individuell geregelt werden.
     
  • Gehaltsdokumentation und -gutachten
    Um Diskussionen mit den Finanzämtern über angeblich überhöhte Gehälter zu vermeiden, bietet es sich an, die Gehälter per Gehaltsgutachten einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Anhand von Vergleichszahlen und unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse der Organisation kann ein externer Gutachter den nach dem Gemeinnützigkeitsrecht zulässigen Gehaltsrahmen bestimmen. In der Diskussion mit dem Finanzamt helfen derlei Gutachten den Verantwortlichen dabei, die Angemessenheit der Gehälter nachzuweisen.
     
  • Compliance-Management-Systeme
    Die frühzeitige Implementierung geeigneter Compliancemaßnahmen gehört heutzutage zum kleinen Einmaleins der Führung einer sozialen Einrichtung. Compliance-Management-Systeme, deren Umfang individuell auf den Bedarf der jeweiligen Organisation eingestellt werden kann, identifizieren Risiken in einem frühen Stadium und vermeiden, dass kleine lösbare Probleme zu großen kritischen Problemen für die Organisation und die in ihr handelnden Personen werden.

Unsere Beratungsleistungen für Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen

Wir sind seit vielen Jahren umfassend für Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen sowohl auf Landes- und Bundes- als auch auf internationaler Ebene aktiv. Als breit aufgestelltes Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Ihren Wohlfahrtsverband oder Ihre soziale Einrichtung in allen steuerrechtlichen, gemeinnützigkeitsrechtlichen und sonstigen wirtschaftsrechtlichen Fragen.

Unser Leistungskatalog ist vielfältig und beinhaltet z.B.:

  • Laufende Zuarbeit auf Zuruf bei allen rechtlichen und steuerlichen/gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen, von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zweckbetrieb – u.a. auch in Form von Kooperationen auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen
  • Gestaltung geeigneter Geschäftsordnungen und Ressortverteilungen
  • Unterstützung bei der Beschränkung der Vorstandshaftung
  • Hilfe bei der Dokumentation von Vorstandsentscheidungen
  • Begutachtung von rechtlichen und steuerlichen/gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen

Ihr Anwalt für Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen

Sie sind Vorstand eines Wohlfahrtsverbands oder einer sozialen Einrichtung und möchten Ihre Organisation rechtssicher aufstellen? Sie möchten nach vielen Jahren endlich einmal wieder Ihre Satzung überarbeiten? Sie sind unsicher, ob die Gehälter in Ihrer Organisation angemessen sind? Sie stehen vor einer besonders wichtigen Entscheidung als Vorstand und möchten auf Nummer sicher gehen? Unsere Experten im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter und schützen Sie vor unnötigen Risiken.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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